Honig-Werbung: Was ist erlaubt? Health Claims und Checkliste (Teil 4)

Zum Abschluss klären wir: Was darf ich über meinen Honig schreiben – und wo hört der Spaß auf?

1. Die Heilmittel-Falle

Lebensmittel dürfen rechtlich nicht mit gesundheitlichen Wirkungen beworben werden. Das gilt auch dann, wenn du fest davon überzeugt bist und deine Oma es immer so gemacht hat.

  • Nicht erlaubt: „Hilft bei Husten“, „antibakteriell“, „stärkt das Immunsystem“
  • Erlaubt: Beschreibe den Genuss. „Mild-aromatisch“, „cremig gerührt“, „kräftig-malzig“

Der Genuss verkauft ohnehin besser als das Heilversprechen.

2. Wie dich unser Shop dabei unterstützt

Schwirrt dir der Kopf? Wir machen es dir einfach. Unser Shop-System führt dich wie ein roter Faden durch die Gestaltung und fragt die wesentlichen Angaben ab – Adresse, Sorte, Gewicht, Datum –, damit du dich auf deine Bienen konzentrieren kannst. Den finalen Blick aufs Etikett nimmt dir das nicht ab, deshalb kommt jetzt die Checkliste.

3. Die Checkliste vor dem Druck

  1. Sichtfeld: Stehen Verkehrsbezeichnung und Füllmenge im selben Sichtfeld? Das MHD darf an anderer Stelle stehen.
  2. Ursprung: Steht das Ursprungsland ausdrücklich da – nicht nur die Adresse? Bei Mischungen: alle Länder mit Prozentanteil, absteigend sortiert, im Hauptsichtfeld?
  3. Lesbarkeit: Ist der Kontrast gut und die x-Höhe groß genug (1,2 mm, bei Verpackungen unter 80 cm² 0,9 mm)?
  4. Füllmenge: Ist die Ziffernhöhe groß genug? 4 mm bei 200 bis 1.000 g, 3 mm bei über 50 bis 200 g.
  5. Sortenname: Hält der Honig, was der Name verspricht?
  6. Werbung: Keine gesundheitsbezogenen Aussagen?
  7. Material: Passt es zum Einsatz – Mehrweg, Einweg, feucht?
  8. Verpackungsverordnung: Stehen die Nummer der Verpackung und eine elektronische Kontaktmöglichkeit darauf? Seit dem 12. August 2026 verlangt die PPWR das zusätzlich – ohne Freigrenze für kleine Imkereien. Was sie verlangt, steht hier.

Haken dran? Dann steht deinem Etikett nichts mehr im Weg.

Punkt 7 ist neu: Die EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026 auch für Honiggläser. Sie ist weniger aufwendig, als ihr Ruf vermuten lässt – aber sie betrifft jeden, der Honig verkauft.


Über die Autorin: Annika Werner

Hinter den Tipps und Vorlagen bei Einfach-Etiketten.de steht eine Expertin für Druck und Design: Annika Werner.

Ihre Reise begann mit einer Auszeichnung der Extraklasse: Als gelernte Medientechnologin Druck wurde sie nach ihrer Ausbildung als Deutschlands Beste geehrt. Im Mai 2024 absolvierte sie die Prüfung zur Geprüften Medienfachwirtin (Bachelor Professional in Media). Seit 2025 bringt sie ihre Expertise als eingetragene Geschäftsführerin an der Seite von Udo Sobkowiak in die Leitung des Unternehmens ein.

Vielen Imkern ist sie bereits persönlich von zahlreichen Messen bekannt. Mit ihrer Liebe zu Grafik und Druck arbeitet sie ständig an neuen Entwürfen, um die Etikettierung für dich so einfach wie möglich zu machen.


Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Anforderungen aus Honigverordnung, Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Fertigpackungsverordnung und Health-Claims-Verordnung nach bestem Wissen allgemeinverständlich zusammen. Stand: September 2026. Er ist keine Rechtsberatung und kann die Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen – wir sind Etikettendrucker, keine Rechtsanwälte. Verantwortlich für die Kennzeichnung ist nach Art. 8 Abs. 1 LMIV der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma der Honig vermarktet wird. Im Zweifel helfen dein Imkerverband oder die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde weiter.

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