Herzlich willkommen zu unserer Blog-Serie! Du bist Imker mit Leidenschaft, hast fleißige Bienen und der erste Honig ist geschleudert? Herzlichen Glückwunsch. Jetzt kommt der Endspurt: das Etikett.
Damit dein Honig nicht nur fantastisch schmeckt, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite ist, haben wir diesen Leitfaden für dich erstellt. In Teil 1 geht es um die Basis: die Pflichtangaben, ohne die kein Honigglas über den Ladentisch gehen darf.
Warum ist das Etikett so wichtig?
Das Etikett ist die Visitenkarte deines Handwerks. Es ist das Erste, was deine Kunden in der Hand halten. Es erzählt die Geschichte deiner Arbeit und gibt das Versprechen ab, dass im Inneren ein ehrliches Naturprodukt wartet. Damit dieses Versprechen auch rechtlich wasserdicht ist, gibt es ein paar Regeln – und wir machen es dir einfach, sie zu meistern.
Die fünf Säulen der Kennzeichnung
1. Die Verkehrsbezeichnung – der Name
Es muss klar draufstehen, was im Glas ist. Meistens schlicht „Honig“, „Blütenhonig“ oder „Waldhonig“. Fantasienamen wie „Sommertraum“ sind eine schöne Ergänzung, dürfen den offiziellen Begriff aber nicht ersetzen.
2. Name und Anschrift
Deine Kunden möchten wissen, wer hinter dem Produkt steht. Hier gehört dein vollständiger Name oder Firmenname und deine Adresse drauf – Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. So zeigst du: Ich stehe für die Qualität meines Honigs ein.
3. Das Ursprungsland – hier hat sich 2026 etwas getan
Seit dem 14. Juni 2026 gelten neue EU-Regeln. Die gute Nachricht zuerst:
Für dich ändert sich nichts, wenn du ausschließlich deinen eigenen Honig abfüllst. Es bleibt bei der klaren Angabe „Ursprungsland: Deutschland“ oder „Honig aus Deutschland“. Eine Prozentangabe wie „100 %“ ist nicht nötig. Wer unter dem Warenzeichen „Echter Deutscher Honig“ vermarktet, hat die Ursprungsangabe damit bereits abgedeckt – sie steckt in der Bezeichnung selbst.
Drei Punkte, bei denen Imker trotzdem regelmäßig stolpern:
- Deine Adresse ist keine Ursprungsangabe. Auch wenn dein Wohnort draufsteht: Das Ursprungsland muss ausdrücklich genannt werden.
- Eine Flagge allein reicht nicht. Das schwarz-rot-goldene Fähnchen ist Deko, kein Rechtstext.
- Ursprung ist dort, wo die Völker standen. Nicht dort, wo du wohnst und nicht dort, wo abgefüllt wird. Wanderst du ins Nachbarland, wandert der Ursprung mit.
Und wenn du zukaufst und mischst? Dann müssen alle Ursprungsländer mit ihrem prozentualen Anteil aufs Etikett, absteigend nach Anteil sortiert – zum Beispiel „Deutschland 70 %, Rumänien 20 %, Spanien 10 %“. Die alten Sammelformeln wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern“ sind ersatzlos gestrichen.
Drei Details, die dabei gern untergehen:
- Die Länderliste gehört ins Hauptsichtfeld. Also nach vorn auf die Schauseite, nicht aufs Rückenetikett.
- In Deutschland gibt es keine Kurzfassung. Die EU erlaubt den Mitgliedstaaten, sich auf die vier größten Anteile zu beschränken. Deutschland nutzt diese Ausnahme nicht – hier müssen alle Länder genannt werden.
- Bei Gläsern unter 30 g dürfen statt der Ländernamen die zweibuchstabigen ISO-Codes stehen: „DE 70 %, RO 20 %, ES 10 %“.
Für die Prozentangaben gilt eine Toleranz von fünf Prozentpunkten je Anteil.
Und die Etiketten, die noch im Schrank liegen?
Die darfst du aufbrauchen. Honig, der vor dem 14. Juni 2026 etikettiert oder in Verkehr gebracht wurde, darf bis zur Erschöpfung der Bestände weiter verkauft werden. Neu gedruckt wird nach den neuen Regeln – umkleben musst du nichts.
4. Die Füllmenge
Wie viel Genuss steckt im Glas? Zum Beispiel 500 g. Zahl und Einheit müssen deutlich lesbar sein – und hier gilt eine eigene Mindestgröße, die strenger ist als die allgemeine Schriftgrößenregel. Nach der Fertigpackungsverordnung zählt die Ziffernhöhe: bei 200 bis 1.000 g mindestens 4 mm. Auf dem klassischen 500-g-Glas sind das also 4 mm – deutlich mehr, als viele Entwürfe vorsehen. Die komplette Staffelung steht in Teil 3.
5. Das Mindesthaltbarkeitsdatum
Honig hält fast ewig, aber deine Kunden brauchen ein Frische-Versprechen. Format: „Mindestens haltbar bis: TT.MM.JJJJ“.
Seit August 2026 kommen zwei Angaben dazu
Die fünf Punkte oben sind das Lebensmittelrecht. Seit dem 12. August 2026 gilt zusätzlich die EU-Verpackungsverordnung – die PPWR – und die verlangt vier Angaben auf der Verpackung:
- eine Nummer für die Verpackung, zum Beispiel VP-2026-1
- Name, Handelsname oder Marke
- Postanschrift
- eine elektronische Kontaktmöglichkeit, zum Beispiel eine E-Mail-Adresse
Name und Anschrift hast du über Punkt 2 ohnehin schon. Neu sind damit meist nur die Nummer und die E-Mail-Adresse.
Und die Nummer ist harmloser, als sie klingt: Es ist eine Nummer je Verpackungsart, nicht je Abfüllung. Sie bleibt, bis sich an der Verpackung etwas ändert – und sie hat nichts mit der Los-Nummer zu tun.
Eine Freigrenze für kleine Imkereien gibt es dabei nicht. Was die PPWR von dir verlangt, steht hier.
Der Profi-Trick: die Losnummer sparen
Wenn du das MHD tagesgenau angibst – Tag, Monat, Jahr – gilt das rechtlich gleichzeitig als Loskennzeichnung. Das macht dein Etikett übersichtlicher und spart Platz für schönes Design.
Wir machen es einfach
Klingt nach viel Bürokratie? Keine Sorge. Wir haben unseren Shop so gebaut, dass er dich wie ein Leitfaden durch die Gestaltung führt. Unsere Honig-Vorlagen führen dich Schritt für Schritt zum Ergebnis und fragen die relevanten Daten gezielt ab – von der Sorte bis zum Datum. So behältst du beim Gestalten den Überblick. Die Checkliste aus Teil 4 gehst du am besten trotzdem einmal durch.
Über die Autorin: Annika Werner
Hinter den Tipps und Vorlagen bei Einfach-Etiketten.de steht eine Expertin für Druck und Design: Annika Werner.
Ihre Reise begann mit einer Auszeichnung der Extraklasse: Als gelernte Medientechnologin Druck wurde sie nach ihrer Ausbildung als Deutschlands Beste geehrt. Im Mai 2024 absolvierte sie die Prüfung zur Geprüften Medienfachwirtin (Bachelor Professional in Media). Seit 2025 bringt sie ihre Expertise als eingetragene Geschäftsführerin an der Seite von Udo Sobkowiak in die Leitung des Unternehmens ein.
Vielen Imkern ist sie bereits persönlich von zahlreichen Messen bekannt. Mit ihrer Liebe zu Grafik und Druck arbeitet sie ständig an neuen Entwürfen, um die Etikettierung für dich so einfach wie möglich zu machen.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Anforderungen aus Honigverordnung, Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Fertigpackungsverordnung und Health-Claims-Verordnung nach bestem Wissen allgemeinverständlich zusammen. Stand: September 2026. Er ist keine Rechtsberatung und kann die Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen – wir sind Etikettendrucker, keine Rechtsanwälte. Verantwortlich für die Kennzeichnung ist nach Art. 8 Abs. 1 LMIV der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma der Honig vermarktet wird. Im Zweifel helfen dein Imkerverband oder die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde weiter.